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AccuZentrale Fürth GmbH · Benno-Strauß-Straße 6 · 90763 Fürth · Telefon 0911 2 49 29 99-0 · Fax 0911 2 49 29 99-22 · www.accuzentrale-fuerth.dewww.accuzentrale.de Telefon 0911/ 5 46 04 45 - www.accuzentrale-fuerth.de Telefon 0911/ 2 49 29 990
I. Allgemeines
Für alle unsere Angebote, Verkäufe, Werklieferungen und Werkleistungen
einschließlich Montagen, Reparaturen, Wartungen, Beratungen und sonstigen
vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedin-
gungen.
Einkaufsbedingungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie
ausdrücklich schriftlich anerkennen.
Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige
Zusagen unserer Vertreter und Mitarbeiter sind nur wirksam, wenn sie von
uns schriftlich bestätigt werden.
II. Umfang der Lieferpicht
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenom-
men, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Maßgebend für den Vertrags-
inhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen,
Maß- und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend.
Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung bleibt vorbehalten.
III. Zahlungsbedingungen
Listenpreise und Preise in Angeboten sind freibleibend. Es gelten die Preise
am Tage der Lieferung. Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Verpa-
ckung.
Unsere Rechnungen sind bar innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto oder inner-
halb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu zahlen, sofern keine anderen
schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind. Skontogewährung setzt voraus,
dass alle sonstigen fälligen Rechnungen ausgeglichen sind. Wird Zahlung mit-
tels Wechsel geleistet, ist ein Skontoabzug unzulässig. Bei Leistung von An-
zahlungen werden Zinsvergütungen nicht gewährt.
Für Verzugszeiten werden Zinsen in Höhe der jeweils üblichen Zinsen der
Großbanken für ungedeckte Kontokorrentkredite verlangt. Das gilt auch im
Eventualfall einer Stundung der Zahlung.
Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände be-
kannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen (z. B. Beantra-
gung eines Zahlungsaufschubs, Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks,
Beantragung eines Vergleichs, Zahlungseinstellung), werden sämtliche For-
derungen, auch solche, für die wir zahlungshalber Wechsel hereingenommen
haben, sofort fällig. Wir sind dann ferner berechtigt, vertragliche Leistungen,
soweit diese noch nicht vollständig ausgeführt sind, bis zur restlosen Bezah-
lung zurückzustellen und oder nur gegen Vorauszahlungen oder erste Sicher-
heiten auszuführen. Wir sind weiter berechtigt, gelieferte Waren auf Kosten
des Käufers zurückzuholen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrage
zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Etwaige weitergehende
gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Die Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festge-
stellten Gegenansprüchen zulässig. Zurückbehaltungsrechte wegen von uns
nicht anerkannter Gegenansprüche sind ausgeschlossen.
IV. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen
aus der Geschäftsverbindung - auch bis zur Einlösung von Wechseln und
Schecks- unser Eigentum.
Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremdem Eigentum stehen-
der Ware verarbeitet oder verbunden, steht uns das Eigentum an der neuen
Sache in dem Bruchteil zu, der unserem Rechnungswert unserer Ware im
Verhältnis zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder
Verbindung entspricht. Erwirbt der Käufer kraft Gesetzes das Alleineigentum
an der neuen Sache durch Verarbeitung oder Verbindung, sind wir uns mit
ihm darüber einig, dass er uns das Miteigentum an der neuen Sache nach
dem Verhältnis unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der
entstandenen neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung
überträgt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
Wiederverkäufern ist der Verkauf unserer Vorbehaltsware im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs im eigenen Namen gestattet Der Käu-
fer tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab.
Wir nehmen die Abtretung an. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware nach Ver-
arbeitung oder Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren oder
zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren gilt die Abtretung der
Forderungen in Höhe unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Der
Käufer ist nur so lange ermächtigt, die a/jointfilesconvert/361665/bgetretenen Forderungen einzuzie-
hen, wie er seinen Zahlungsverpichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß
nachkommt. Der Käufer hat sich gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum
vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.
Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Vorbehaltsware ist
dem Käufer nicht gestattet. Er ist verpichtet, uns Zugriffe Dritter auf die
Vorbehaltsware sofort anzuzeigen. Die Vereinbarung von Abtretungsverboten
ist dem Käufer untersagt.
Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die zu sichernden Forde-
rungen insgesamt um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des
Käufers nach unserer Wahl zur Freigabe von Sicherheiten verpichtet.
V. Lieferfristen, Gefahrtragung
Sind wir durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung oder unvorhergese-
hene Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichts-
maßnahmen nicht vermieden werden konnten - gleich, ob in unserem Betrieb
oder einem Lieferanten eingetreten - wie Betriebsstörungen, Verzögerungen
bei der Beförderung, nicht richtiger und rechtzeitiger Belieferung durch Zu-
lieferanten an der Erfüllung unserer Lieferpicht gehindert, verlängert sich
die Lieferfrist - auch während eines bestehenden Lieferverzuges - in ange-
messener Weise. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich
unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise
vom Vertrage zurückzutreten. II 3 bleibt hiervon unberührt.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung
vereinbart ist. Für Beschädigungen während des Versandes haften wir nicht.
Bruchversicherung wird von uns nur auf Wunsch des Käufers und gegen Be-
rechnung der Versicherungsgebühr a/jointfilesconvert/361665/bgeschlossen. Eine etwaige Gutschrift
des Schadens erfolgt erst dann, wenn wir Deckung durch die Versicherungs-
gesellschaft haben. Weitere Verpichtungen werden von uns insoweit nicht
übernommen. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Akku-
mulatoren unversichert versandt.
Bei Lieferverzug hat der Käufer uns eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Bei Lieferverzug oder durch uns verschuldeter, nachträglicher Unmöglichkeit
der Leistung sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, es
liegt Vorsatz vor oder bei unserer Firmenleitung oder leitenden Angestellten
grobe Fahrlässigkeit, oder ein Haftungsausschluss ist aus sonstigen Gründen
gesetzlich nicht zulässig.
VI. Gewährleistung
Bei Vorliegen von Mängeln - auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften -
leisten wir Gewähr wie folgt:
Wir liefern nur Produkte aus einwandfreiem Material in technisch einwand-
freier Ausführung. Wir übernehmen für unsere Akkumulatoren die Gewähr,
dass sie bei einer nach unseren Vorschriften erfolgten Inbetriebsetzung und
Behandlung die angegebene Leistung besitzen. Unsere Beratung beruht auf
langjähriger Erfahrung und intensiven Forschungsarbeiten. Wegen der unter-
schiedlichen Anforderungen und individuellen Bedingungen bei der Verwen-
dung unserer Produkte ist die Beratung jedoch unverbindlich. Sie befreit den
Käufer nicht von der eigenen Verpichtung, unsere Produkte auf ihre Eignung
für seine Zwecke selbst zu überprüfen.
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel können nur berücksichtigt wer-
den, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb 8 Tagen nach Empfang
der Ware, schriftlich erfolgen.
Bei berechtigten Beanstandungen bessern wir nach unserer Wahl nach oder
liefern einwandfreie Ersatzware. Dem Käufer steht ein Rücktrittsrecht zu,
wenn wir eine uns gesetzte, angemessene Nachfrist für die Behebung eines
von uns anerkannten Mangels durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen
lassen. Bei anerkannten Fehlmengen können wir nach unserer Wahl die Fehl-
mengen nachliefern oder eine entsprechende Gutschrift erteilen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, Schäden
infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Bean-
spruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebs-
anweisungen. Das gleiche gilt bei Schäden, die durch Änderungen oder In-
standsetzungsarbeiten des Käufers oder von uns nicht eingeschalteter Dritter
entstehen.
Für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertrag-
licher Nebenpichten, wegen Beratungsfehlern, aus unerlaubter Handlung,
wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungs-
picht oder aus sonstigen Rechtsgründen eintreten, und zwar insbesondere
auch, soweit diese Schäden nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, haf-
ten wir oder unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht, es sei
denn, es liegt Vorsatz vor oder bei unserer Firmenleitung oder leitenden An-
gestellten grobe Fahrlässigkeit, oder ein Haftungsausschluß ist aus sonstigen
Gründen gesetzlich nicht zulässig. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften
sind Schadensersatzansprüche ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Zusiche-
rung nicht gerade die Bedeutung hatte, Mangelfolgeschäden zu vermeiden.
VII. Allgemeine Haftung
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Ver-
treter oder unsere Erfüllungsgehilfen - insbesondere auch bei Schäden, die
nicht am Liefergegenstand selbst entstehen - z. B. wegen Verletzung vertrag-
licher Nebenpichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter
Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz vor oder bei
unserer Firmenleitung oder leitenden Angestellten grobe Fahrlässigkeit, oder
ein Haftungsausschluss ist aus sonstigen Gründen gesetzlich nicht zulässig.
Kann im Einzelfalle - auch in den Fällen von V 3.- bei grober Fahrlässigkeit
oder auch ohne grobes Verschulden die Haftung nicht ausgeschlossen, aber
der Höhe nach in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt werden, ist
die Haftung stets beschränkt auf den nachgewiesenen Schaden, max. jedoch
10 % unseres Verkaufspreises der Ware, aus deren Lieferung oder Nichtliefe-
rung die Ansprüche resultieren.
VIII. Montage
Für den Einbau von Batterien und Ersatzmaterial durch unsere Service-Tech-
niker an Ort und Stelle gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Nürn-
berg.
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich Wechsel und
Scheckklagen ist Gerichtsstand Nürnberg.
Wir können den Käufer nach unserer Wahl auch an dem für seinen Sitz zu-
ständigen Gericht verklagen.
X. Datenschutz
Wir speichern Daten im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsbezie-
hungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
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